Hier ein schön geschriebener Text eines Fliegerkollegen über meinen ersten Motorflieger.

Nachzulesen im Original hier: Modellbauvideos.de
Folgender Easy Star wird beschuldigt, des Fliegens nicht mächtig zu sein. Abhilfe schaffe laut Expertengutachten nur eine Therapie in Form einer Reparatur der falsch angeschlagenen Querruder, was Kosten in Höhe von über 100 € verursachen würde
Wie kommt ein Easy Star auf die Anklagebank des Wuppertaler Landgerichts?
Anfang 2007 musste sich das Team von Modellbauvideos.de vorm Wuppertaler Landgericht einfinden, da es nicht schnell genug geduckt hat, als es um Zeugen für einem Flugzeugverkauf auf unserem hiesigen Fluggelände ging. Selbstverständlich wurde nicht der Easy Star angeklagt, obwohl man nach den Aussagen und dem Gutachten des Beklagten fast davon ausgehen könnte.
Den Anfang nahm diese Modellbaufarce im Spätsommer 2006, als Anfänger (Herr F. mit 10-jährigem Sohn) auf unserem Fluggelände mit einem für sie absolut ungeeigneten Modell auftauchten – klein, äußerst schmale Flächen, sauschwer, total untermotorisiert und labriger ABS-Rumpf. Nach erfolgtem Erstflug wurden sie von uns beraten, sich doch erst einmal einen echte Anfängerflieger anzuschaffen.
Unsere Empfehlung für das Training mit dem 10-jährigen Sohn ging in Richtung Multiplex, also entweder Easy Star oder Easy Glider, da diese Modelle unserer Meinung nach ein perfektes Preis-/Leistungs-/Flug-/Unkaputtbarverhältnis für den Modellbauanfänger haben.
Da ein anwesender Flugkollege seinen auf Querruder umgebauten Easy Star verkaufen wollte, wurde man sich nach einem kurzen Vorfliegen schnell einig und der Besitzerwechsel wurde per Handschlag besiegelt. Da Herr F. angeblich kein Geld dabei hatte, sowie ein Teil der Summe über vorhandene Servos bezahlt werden sollte, wurden die Adressen getauscht, und unser Kollege war so nett, den Neulingen das Modell direkt mitzugeben, damit der Sohnemann schneller ans Fliegen kommt.
Nachdem er nach einiger Zeit immer noch kein Geld&Servos hatte, wurde unser Mietflieger etwas hellhörig, und versuchte Herrn F. per Mail sowie Telefon zu erreichen – ohne Erfolg. Daraufhin wurde Anzeige bei der Polizei wegen Betrugs erstattet, wobei er uns bat, uns als Zeugen angeben zu dürfen.
So kam es, dass wir uns Januar zu dritt vor dem Gerichtsaal im Landgericht erschienen. Unsere Mutmaßungen, wieso Herr F. es wirklich bis zu einem Strafprozess wegen Betrug ankommen lassen würde, gingen hauptsächlich in die nahe liegende Richtung “Ich habe das Modell nie erhalten”.
Um so überraschter waren wir, einen Teil des wohlbekannten Easy Gliders auf dem Tisch dem Angeklagten zu sehen! Ein Modellflugzeug im Gerichtssaal, hätte ich doch gleich meine XTwins mitgebracht!
Die nächste Überraschung kam, als uns der Richter direkt eingangs mitteilte, dass der Angeklagte laut eigener Aussage einen Brief an unseren Bekannten geschickt hätte, in dem er auf die Rückabwicklung des Vertrages bestände, da das Modell unfliegbar sei. Er hätte mit mehreren Experten gesprochen, die ihm bestätigt hätten, dass der Easy Star NICHT anfängertauglich sein und dass eine unten angeschlagene Dehnungsfuge bei diesem Modell nicht funktioniere (Hier und beim Vorfliegen flog es mit unten angeschlagenen Querrudern übrigens noch sehr gut
). Eine Reparatur dieses Mangels sei mit Kosten in einer Höhe von über 100€ verbunden (Hmmm, wieviel kosten nochmal Ersatzflächen für den Easy Star?). Dabei verwies er auf einen mitgebrachten – daumendicken – Dokumentenstapel, in dem zugehörige Gutachten enthalten seien. Wir wunderten uns schon, wer sich die Mühe macht, für einen Streitwert von 50€ ein Gutachten zu schreiben, aber woher dieses Schreiben kam, wurde uns erst später mitgeteilt…
Die anschließend aufkommende Diskussion, ob man bei einem Easy Star unten angeschlagene Querruder als Mangel bezeichnen kann oder nicht, nutze der Richter, um seine vor 50 Jahren gemachten Modellflugerfahrungen im Bereich Fesselflug einzubringen. Die folgenden Minuten tat mir die Protokolantin sehr leid, die Fachsimpeleien von Torsten und dem Richter in Hinblick auf Cox- und Dieselmotoren sowie die Auswirkungen der ständigen Dreherei auf die Zurechnungsfähigkeit des Piloten waren bestimmt nicht allzu leicht zusammenzufassen.
Nachdem ich schon Wetten abgeschlossen hatte, ob zuerst der Angeklagte oder ein angestellter den Gerichts vom Stuhl fallen würden, ging es dann weiter mit dem eigentlichen Verfahren. Durch den angeblichen Brief mit der Forderung der Rückabwicklung (auch seltsam, dass zur Rückabwicklung auf einmal vom Email-Verkehr zur Briefform gewechselt wurde, könnte es etwas damit zu tun haben, dass Briefe nicht im gesendet-Ordner nachvollziehbar sind?
) war die Anwesenheit des Modellbauvideos.de-Teams eigentlich gegenstandslos, da wir lediglich zur Schließung des Kaufvertrages hätten aussagen können, und diese ja nicht angezweifelt wurde.
Nach einigem hin und her wegen der Uneinigkeit über die Mangelfreiheit der Ware – inklusive der obligatorischen Aussage, dass der 10-jährige Sohnemann nun total traurig sei, weil er dank unserer Beratung jetzt 2 unfliegbare Modell hätte, kam es wie es kommen musste, und das Verfahren endete mit einem Freispruch, da es in Hinblick auf den Brief Aussage gegen Aussage stand. Angesichts des “Mangels” wurde der Kaufvertrag rückabgewickelt und das Modell an unseren Kollegen zurückgegeben. Schade eigentlich, mich hätte echt mal interessiert, wie Herr F. reagiert hätte, wenn unser Mitflieger auf Nacherfüllung bestanden und die Querruder umgebaut hätte…
Als der Richter uns am Schluss fragte, ob wir den Modellbauhändler “T******” kennen würden (Wuppertaler wissen Bescheid
), war das Gelächter groß. Da das Gutachten von demjenigen kommen musste, wegen dem ich sogar lieber für Multiplex-Stecker eine Online-Bestellung abzugeben, anstatt ins hiesige Ladengeschäft – oder neuerdings ja anscheinend Kompetenzzentrum – zu gehen, war ja klar
Das Modellbauvideos.de-Team bedankt sich bei dem Richter, dass dieser traurige Entscheid so kurzweilig abgelaufen ist, der Spaßfaktor bei dieser Verhandlung entschädigte einen doch für manches! Wir drücken die Daumen für das nächste Verfahren des Herrn F, nach dem Kommentar des Richters/ /”Wir sehen uns Herr ***, und dann geht es schließlich nicht mehr nur um lediglich 50 €” scheint es rund um diesen Herrn recht spannend zu bleiben!
Anmerkung an den Polizisten am Eingang: Nur weil jemand vielleicht neben den üblichen Sachen an der Durchgangskontrolle noch ein Päckchen Goldstecker sowie das neue Kabel für den Reflex vorzeigen muss, heißt er weder Mac Guyver, noch möchte er jemanden mit dem Kabel erwürgen – es könnte einfach ein Modellbauer sein
.
So aufgeschlossen wir bisher waren, wenn es um die unbürokratische Modellversorgung von Anfängern ging, haben wir daraus gelernt, grundsätzlich nur noch nach dem Motto “Geld gegen Ware” zu verfahren, oder erstmal einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen, in dem auch das Ergebnis des Vorfliegens protokollarisch festgehalten wird.
Gespannt erwarten wir den Sommer, ob wir den “netten” Kollegen auf unserem Fluggebiet wiedertreffen, vielleicht hat er dann ja einen korrekt nach gutachterlichem Rat gebauten Easy Star dabei. Ach nein, das Modell war ja nichts für Anfänger!
Vielen Dank noch einmal an Christian und Torsten für die Unterstützung und den genialen Bericht!
*Name und E-mail zum Kommentieren erforderlich.
Copyright © 2009 Mein-Hangar.de | All Rights Reserved
Theme von
Nik Iliadis |
Re-Design by
Frank Haensel |
Sascha Mewes